Müllentsorgung Nedlitz 2025
Restmüll:
Papier:
Gelbe Tonne:
Bioabfall:
Sperrmüll:
Schadstoffmobil:
Im Landkreis
Jerichower Land ist das Verbrennen von Gartenabfällen ab Veröffentlichung
der Aufhebung im Amtsblatt Nr. 6 vom 24.03.2011 verboten.
Das heißt ab dem 1. April 2011 dürfen keine Gartenabfälle mehr verbrannt werden.
In der Vergangenheit hat die Rauch- und
Geruchsbelästigung regelmäßig zu massiven Beschwerden aus der Bevölkerung
über starke Belästigungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen geführt.
Die Messstation zur Luftüberwachung der LAU-LÜSA in Burg hat infolge der Brennaktivitäten erhebliche Überschreitungen der zulässigen Grenzwerte zur Feinstaubbelastung gemessen. Im vergangenen Jahr wurde der geltende Grenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor Feinstaub vom 50µ/m³, an 28 Tagen während der erlaubten Verbrennzeiten überschritten. Das Verbot ist u. a. aus umwelt- und ökologischen Gründen zur Reduzierung der Feinstaubbelastung zwingend geboten. Die anfallenden Gartenabfälle können über die Biotonne und durch Abgabe an den 4 vorhandenen Kleinannahmestellen im Landkreis in Burg, Genthin, Gommern und Parey abgegeben werden.
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